Information für Bürger*innen und Unternehmen: Neuer digitaler Benachrichtigungsservice für Stromstörungen
Über Störungen der Stromversorgung auf dem Laufenden bleiben –
mit dem kostenlosen Benachrichtigungsservice der Netze BW
Um Ihnen rund um die Uhr den besten Service bieten zu können, erweitert die Netze BW kontinuierlich die digitalen Informationsangebote rund um das Stromnetz. Mit dem digitalen und kostenlosen Benachrichtigungsservice für Stromstörungen setzt der Verteilnetzbetreiber neue Maßstäbe: Ab sofort können Sie als Bürger*innen und Unternehmen eine Information per E-Mail erhalten, falls eine Störung der Stromversorgung in Ihrem Ortsteil auftritt. Der Benachrichtigungsservice informiert Sie über den Eintritt, den Verlauf und das Ende der Störung. Die Netze BW ist der erste Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, der eine solche Benachrichtigungsfunktion anbietet.
Bei Stromstörungen handelt es sich um ungeplante Unterbrechungen der Stromversorgung, wie sie beispielsweise durch Unachtsamkeiten bei Tiefbauarbeiten oder Gewitter/Sturm verursacht werden. Solche Beeinträchtigungen sind räumlich begrenzt und treten immer mal wieder auf.
Die Anmeldung erfolgt in nur drei einfachen Schritten über www.netze-bw.de/stoerungsmeldung oder durch Scannen des QR-Codes mit Ihrer Postleitzahl, Zählernummer und E-Mail-Adresse.
Anleitung "So melden Sie sich an".

Zur Anmeldung:
Informationen und Tipps zur Energieeinsparung in unsicheren (Versorgungs-) Zeiten
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine herrscht weltweite Betroffenheit. Neben der Anteilnahme an den menschlichen Tragödien, die dieser Krieg bereits verursacht hat, werden die Auswirkungen/Folgen dieses Kriegs auch bei uns, insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit der (u.a. Energie-) Versorgungssicherheit in Deutschland, spürbar. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit der Energieversorgung auch folgende internationale Vereinbarungen und Mechanismen sowie nationale Bestimmungen, die in einem Ernstfall (Lieferstopp von russischem Erdgas nach Deutschland), greifen sollten:
- Deutschland ist Teil eines europäischen Erdgas-Versorgungsystems, in dem sich die EU-Staaten gegenseitig unterstützen.
- Darüber hinaus kann Flüssiggas über ausländische Terminals durch das europäische Pipeline-Netz nach Deutschland fließen.
- Durch gesetzliche Bestimmungen sind Haushalte besonders geschützt.
Sie können jedoch darüber hinaus bereits heute mit Ihrem besonnenen Handeln und einem sorgsamen Umgang mit dem Thema Energie einen Teil zur weiteren Versorgungssicherheit in Deutschland beitragen. Im Rahmen einer grundsätzlich ratsamen Sensibilität im Bereich der Energieversorgungssicherheit gibt es Tipps sowie eine Linksammlung zur Energieeinsparung mit vertiefenden Informationen zur Vorsorge im Hinblick auf Stromausfälle und Gasmangellagen. Diese Tipps zur Energieeinsparung können Sie gerne über die nachfolgend aufgeführten Links abrufen:
Vorsorge bei der Stromversorgung
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Down-loads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=19
Checkliste für Bürger
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Down-loads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvosorge-checkliste.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/stromausfall-vorsorge-selbsthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Vorsorge bei der Gasversorgung
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Diese Hinweise dienen der Vorsorge und Selbsthilfe von Bürgerinnen und Bürgern.Sie ist der "Klassiker" des BBK und sollte in keinem Haushalt fehlen:
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Down-loads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=19
Checkliste für Bürgerinnen und Bürger:
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Down-loads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvosorge-checkliste.pdf?__blob=publicationFile&v=7
ENERGIESPARTIPPS
Im Folgenden haben wir für Sie weitere wichtige Tipps zur Energieeinsparung zum Nachlesen zusammengefasst:
1.1_Aktionsstipps_HeizenStrom.pdf
1.2_ZAB_Merkblatt_Heizen_Lueften_181010_web.pdf
1.3_KEA-BW_10Tipps_zur_Optimierung_von_Anlagen.pdf
Energie-Sparbuechle.pdf
Informationen zum Stromausfall:
Fragen und Antworten beim Stromausfall
Blackout Flyer
Wasser & Abwasser
Gemeindeverwaltungsverband Altshausen: Steueramt (Susanne Sugg / Peter Erlinger)
Abwasser- und Niederschlagswassergebühr: ab 01.02.2021
- 2,90 € pro Kubikmeter - Schmutzwassergebühr
- 0,45 € pro Quadratmeter - Niederschlagswassergebühr
Frischwassergebühr: gültig ab 01.02.2021
- 2,50 € pro Kubikmeter zzgl. 7% MwSt.
zum GVV Altshausen
zur Abwassersatzung der Gemeinde Altshausen
Wasserzählerstand Online erfassen 2024
Alle Eigentümer der Objekte in Altshausen, erhalten einen Selbstablesebrief. Wir bitten Sie, Ihre Zählerstände am 31.12.2024 abzulesen und die 5 Stellen Ihres Zählers (z.B. 00172) an die Gemeinde Altshausen zu melden (volle m³, keine Kommastellen).
Sie können in diesem Jahr wieder Ihren Zählerstand bequem von zu Hause übermittel. Für eine erfolgreiche Verarbeitung bitten wir jedoch unbedingt um Angabe des Kassenzeichens und der Zählernummer. Wir bitten um Rückmeldung bis spätestens 17.01.2025, da wir Ihren Verbrauch sonst schätzen müssen.
Folgen Sie folgenden Link: Onlinezählerstandsmitteilung Altshausen
Alternativ können Sie den QR-Code auf Ihrem Ablesebrief abscannen und gelangen so in eine vorbefüllte Maske. Ihre Zählernummer ist bereits hinterlegt. Bitte tragen Sie nun Ihren aktuellen Wasserzählerstand ein.
Eine telefonische Mitteilung ist nicht möglich, bitte übermitteln Sie uns den Zählerstand online, per Fax.07584/9206-99, per E-Mail: dirlenwanger(@)altshausen.de oder Sie reichen die Ablesekarte an die Gemeinde zurück.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Gemeindeverwaltungsverband Altshausen
Abfall-Ratgeber
Zuständig für die Müllbeseitigung ist das Landratsamt Ravensburg - Abfallwirtschaft, Telefon 0751 85-2345.
Die Abfallseiten mit allen Informationen rund um Ihren Abfall mit Abfall-ABC.
Müllabfuhrtermine
Zum 01.01.2016 fiel die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von den Gemeinden an den Landkreis Ravensburg zurück.
Diese neue Zuständigkeit begünstigt einige Veränderungen, hierzu zählt auch u.a. die Einführung der kreisweiten Biomüllsammlung.
Ihre Abfuhrtermine - klicken Sie auf der Seite des Landratsamtes auf den Drücker Abfallkalender - geben Sie den Ort, die Straße und die Hausnummer ein!
Bei Fragen zur Nichtleerung wurde eine Hotline eingerichtet: 0800/3530300
Bei sonstigen Fragen: 0751/85-2345
Bei Fragen zum Gebührenbescheid: 0751/85-2360 oder abfallgeb(@)landkreis-ravensburg.de
Sperrmüllabfuhr
Jeder Eigentümer bzw. Hausverwalter erhält je nach Anzahl der angemeldeten Restmülltonnen "Sperrmüll-Karten" vom Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg zugesandt. Mit der Karte kann man einmalig eine kostenlose Sperrmüllabfuhr beantragen.
Auskunft erteilt Ihnen der Gemeindeverwaltungsverband Altshausen.
Müllabfuhrgebühr
Die Müllabfuhrgebühren richten sich nach der Größe des Mülleimers und der Anzahl der Leerungen, zuständig ist das Landratsamt Ravensburg, Telefon 0751 / 85-2345 .
Müllsack incl. Gebühr: 8,00 €
Bei Fragen zum Gebührenbescheid: 0751/85-2360 oder abfallgeb(@)landkreis-ravensburg.de