Gemeinde Altshausen

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Veräußerung von gemeindeeigenen Gebäudeanteilen bzw. Grundstücken

Die Gemeinde Altshausen veräußert die gemeindeeigenen Gebäudeanteile in der Haggenmooser Straße 3, Haggenmooser Straße 7 sowie das gemeindeeigene Gebäude der Herzog-Albrecht-Allee 42.

Herzog-Albrecht-Allee 42

FlurstückNr. 709
LageGebäude- und Freifläche
Grundstücksfläche382 m²
NutzungsartZweifamilienwohnhaus, 2 Vollgeschosse, Massivbau, Ziegeldeckung
WohnflächeCa. 48 qm im EG, ca. 48 qm im OG
Baujahr1954
ModernisierungEinbau einer Dusche und Ölzentralheizung (1990)
ZustandSchlechter energetischer Zustand, Zentralheizung (Öl), stark sanierungsbedürftig
NutzflächeCa. 58 qm
BelastungenEintrag in Abt II des Grundbuches: Gegen die Alleebäume auf Parz. Nr. 1308 darf die Eigentümerin nichts unternehmen, was ihnen schaden könnte. Ein Anspruch auf deren Entfernung steht ihr nicht zu. Wenn das belastete Grundstück zu an diesen Bäumen vorzunehmenden Arbeiten betreten oder sonstwie benützt werden muss, so hat dies die Eigentümerin des Grundstücks zu dulden.

Haggenmooser Straße 3

FlurstückNr. 2019/1
LageHaggenmooser Straße
WohnflächeAufgeteilt in 1/16tel Stockwerkseigentum. 2 Wohnungen mit je ¼ Küchenanteil.
Baujahrvss. zwischen 1861-1872
ZustandSchlechter energetischer Zustand, keine Zentralheizung (Strom, Holz), stark sanierungsbedürftig.
ZufahrtVerkehrsfläche mit jeweils 1/24tel Miteigentumsanteil an Flst. Nr. 2019 und 2019/5 – nicht asphaltiert 
Besonderheiten 
  • Kulturdenkmal nach baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz (DSchG, § 28).
  • Gemeinschaftlicher Hofraum für Haggenmooser Str. 3 und 7.
  • 3 kleine Gartengrundstücke mit je 45 qm, 1 Gartengrundstück mit 54 qm.
 

Haggenmooser Straße 7

FlurstückNr. 2019/2
LageHaggenmooser Straße
WohnflächeAufgeteilt in 1/8tel Stockwerkseigentum. 4 Wohnungen mit je ¼ Küchenanteil, 1 Wohnung mit Küche. EG 38 m², Unterkunft 1 in OG 42 m², Unterkunft 2 in OG 43 m², Unterkunft 3 in OG 42 m²
Baujahrvss. zwischen 1861-1872
ZustandSchlechter energetischer Zustand, keine Zentralheizung (Strom, Holz), stark sanierungsbedürftig.
ZufahrtVerkehrsfläche mit jeweils 1/24tel Miteigentumsanteil an Flst. Nr. 2019 und 2019/5 – nicht asphaltiert 
Besonderheiten 
  • Kulturdenkmal nach baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz (DSchG, § 28).
  • Gemeinschaftlicher Hofraum für Haggenmooser Str. 3 und 7.
  • Pro Wohnung ein dazugehöriges Gartengrundstück.
 

Besichtigung

Die Gemeinde Altshausen lädt zur offenen Besichtigung der Gebäude bzw. Gebäudeanteile ein:

  • Haggenmooser Straße 3: Samstag, 10. Oktober 2026, von 8 bis 9 Uhr
  • Haggenmooser Straße 7: Samstag, 10. Oktober 2026, von 9:30 bis 10:30 Uhr
  • Herzog-Albrecht-Allee 42: Samstag, 10. Oktober 2026, von 11 bis 12 Uhr

Als Ansprechpartner vor Ort steht ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung bereit.

Vergabe

Die Vergabe der Gebäudeanteile der Haggenmooser Straße 3 und 7 erfolgt einzeln und im Höchstgebotverfahren.

Die Vergabe des Gebäudes der Herzog-Albrecht-Allee 42 erfolgt im Höchstgebotverfahren mit Mindestgebot in Höhe von 135.000,00 Euro.

Verfahrensablauf

Der Bewerbungszeitraum beginnt am 12.10.2026 und endet am 18.10.2026 um 24:00 Uhr.

Bewerbungsunterlagen

Das Angebot mit den vollständigen Unterlagen ist innerhalb der Frist per E-Mail an geschaeftsstelle-gemeinderat(@)altshausen.de zu senden oder postalisch bei der Gemeindeverwaltung Altshausen, Geschäftsstelle Gemeinderat, Hindenburgstraße 2, 88361 Altshausen abzugeben.

Die Vergabe der gemeindlichen Gebäudeanteile der Haggenmooser Straße 3 und 7 erfolgt auf Grundlage von vollständigen Unterlagen sowie anhand des Höchstgebots. Die Vergabe des gemeindlichen Gebäudes der Herzog-Albrecht-Allee 42 erfolgt auf Grundlage von vollständigen Unterlagen sowie anhand des Höchstgebots über dem Mindestgebot. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen keine Preisverhandlungen mehr. Die Anlagen zur Bewerbung sind innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen. Unvollständige Bewerbungsunterlagen und/ oder nachweisliche Falschangaben führen zum Verfahrensausschluss bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag. Ein Rücktritt vom Verfahren vonseiten des Bewerbers führt ebenfalls zum Verfahrensausschluss.

Die Entscheidung über die Vergabe trifft der Gemeinderat nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Prüfung der Unterlagen. Bei Gebotsgleichheit entscheidet das Los.

Nach Zuschlag des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeanteils vereinbart die Gemeinde mit dem jeweiligen Erwerber einen Notartermin zur Unterzeichnung des Kaufvertrags und anschließender Auflassung der Grundstücks- bzw. Gebäudeanteilveräußerung.

Die Gemeinde behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen bzw. das Verfahren jederzeit aufzuheben. Aus der Angebotsabgabe entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrags.

Gekauft wie gesehen.

Für Rückfragen zum Verfahren steht Ihnen gerne Hauptamtsleiter David Kiem (Tel. 07584 9206-20, E-Mail: kiem(@)altshausen.de) zur Verfügung.

Nutzen Sie die Chance auf ein Gebäude bzw. auf Gebäudeanteile in Altshausen – bewerben Sie sich!

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