Gemeinde Altshausen

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Jagdgenossenschaft Altshausen informiert

Die Jagdgenossenschaft hat neue Gerätschaften in ihren Maschinenpark aufgenommen.

Die folgenden Gerätschaften und Maschinen bietet die Jagdgenossenschaft Altshausen zu folgenden Konditionen zur Miete an:

1. Fahrbares  Gerüst (Bau)5 EUR/TagWolfgang Reutter,Tel. 1515
2. Arbeitskorb5 EUR/TagWolfgang Reutter,Tel 1515
3.Lehnerstreuer2 EUR/TagFranz Roth,Tel. 487
4. Saphir-Wiesenegge5/7,50 EUR/ha*Franz Roth,Tel. 487
5. Wiesenwalze5/7,50 EUR/ha*Franz Roth, Tel. 487
6. Horsch Kurzscheibenegge15/22,50 EUR/haFranz Roth, Tel. 487
7. Holzspalter5 EUR/TagOtto Hepp, Tel. 2073
8. Schneidgiraffe5 EUR/TagErnst Thierer,Tel. 1334

9. Hochentaster

15 EUR/Tag
  8 EUR/halber Tag
Ernst Thierer, Tel. 1334
10. Akku-Freischneider15 EUR/Tag
  8 EUR/halber Tag
Ernst Thierer,Tel. 1334
11. Güttlerwalze8/12 EUR/ha*Günter Eppler, Tel. 3197
12. Kleinstreuer auf Güttlerwalze4/6 EUR/ha*Günter Eppler, Tel. 3197
13. Kehrmaschine0,20/0,30 EUR/Min*Günter Eppler, Tel. 3197
14. Mulchgerät0,30/0,45 EUR/Min*Herbert Hund,Tel. 3239

(* = bei diesen Gerätschaften erhöht sich die Miete um 50 %, falls diese von Nichtmitgliedern der Jagdgenossenschaft, die kein Grundstück innerhalb des genossenschaftlichen Jagdbezirks Altshausen besitzen, angemietet werden)

Falls Sie Interesse an der Anmietung der Gerätschaften der Jagdgenossenschaft Altshausen haben sollten, können Sie sich mit dem zuständigen Sachverwalter der Jagdgenossenschaft in Verbindung setzen.

Zuständige Sachwalter

Die Sachwalter kontrollieren bei Rückgabe die Gerätschaften auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit. Ersatzbeschaf-fungen/Schäden sind vom Mieter zu verantworten. Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Mieter selbst für die korrekte Bedienung der Maschine bzw. für den korrekten Aufbau des fahrbaren Gerüsts und dessen Sicherung verantwortlich ist. Für Unfälle und Schäden, die in Folge falscher Bedienung bzw. unzureichender Sicherung passieren, kann die Jagdgenossenschaft als Vermieter der Gerätschaften nicht haftbar gemacht werden. Der Mieter hat per Unterschrift zu bestätigen, dass er über die korrekte Handhabung eingewiesen wurde. Des Weiteren hat er sich zu verpflichten, die Vorgaben für einen sicheren Betrieb der Gerätschaften einzuhalten.

Gerätschaft Nr.SachwalterTel. (07584)
Nr. 1 und 2Wolfgang Reutter1515
Nr. 3, 4 und 5Franz Roth487
Nr. 6Otto Hepp2073
Nr. 7, 8 und 9Ernst Thierer1334
Nr. 10, 11 und 12Günter Eppler3197
Nr. 13Herbert Hund3239