Gemeinde Altshausen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Wahlen

Kommunalwahlen 2024

Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werden der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen und der Kreistag des Landkreises Ravensburg gewählt. Am gleichen Tag findet auch die Europawahl statt, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt werden.

Für die Gemeinderatswahl werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Wer sich in Altshausen kommunalpolitisch engagieren möchte, kann für den Gemeinderat kandidieren. Wählbar sind alle Bürger, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen,
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Altshausen wohnen oder nach einem früheren Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder nach Altshausen zurückgezogen sind
  • und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.

Wer für den Gemeinderat kandidieren möchte, kann sich bei den örtlichen Parteien oder Wählervereinigungen melden. Alternativ dazu können auch neue Listen aufgestellt werden. Weitere Informationen zur Wählbarkeit und zur Kandidatur finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung unter https://www.kommunalwahl-bw.de/kommunalwahlen-2024. Darüber hinaus können Sie sich gerne per E-Mail an Michael Epp unter epp(@)gvv-altshausen.de oder Dieter Heske unter heske(@)altshausen.de wenden.

Hier geht es zur öffentlichen Bekanntmachung der Wahl der Gemeinderäte am 9. Juni 2024.

Europawahl 2024

Die Europawahl in Deutschland findet am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, ihre Stimme abzugeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind und in ihrem Wohnort im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

Für die Europawahl 2024 werden in Deutschland insgesamt 96 Europaabgeordnete gewählt, dieselbe Anzahl wie bei der vorherigen Europawahl im Jahr 2019.

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet, dass je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Europaabgeordnete sie ins Europäische Parlament entsenden kann. In Deutschland werden die Europaabgeordneten gemäß den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Grundlage von Listenwahlvorschlägen gewählt. Diese Listenwahlvorschläge können entweder für einzelne Länder aufgestellt werden oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder geben. In Deutschland werden geschlossene Listen verwendet, was bedeutet, dass Wählerinnen und Wähler die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern können