Gemeinde Altshausen

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Landtagswahl 2026

Am 15. März 2026 sind die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg wieder aufgerufen, den Landtag zu wählen. Auch in Altshausen wird an diesem Tag gewählt – und Ihre Stimme ist gefragt! Die Landtagswahl entscheidet über die politische Zusammensetzung des baden-württembergischen Landesparlaments und damit über zentrale Weichenstellungen in Bereichen wie Bildung, Umwelt, Wirtschaft, Verkehr oder innere Sicherheit.

Auf dieser Seite finden Sie rechtzeitig alle wichtigen Informationen zur Wahl – von der Beantragung der Briefwahl über die Öffnungszeiten der Wahllokale bis hin zu Bekanntmachungen und Ergebnissen. Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht – gestalten Sie die Zukunft unseres Landes aktiv mit!

Hier geht es zu den öffentlichen Bekanntmachungen.

Wahlberechtigung

 

Wahlberechtigt zur Landtagswahl in Baden-Württemberg ist, wer am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis Ihrer Wohnortgemeinde eingetragen und erhalten rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung per Post. Darin finden Sie auch alle Informationen zu Ihrem Wahllokal und zur Beantragung der Briefwahl. 

Wahlbenachrichtigung

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten rechtzeitig vor der Landtagswahl eine schriftliche Wahlbenachrichtigung per Post. Diese informiert über den Wahltermin, das zuständige Wahllokal sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument am Wahltag ins Wahllokal mit. Sollten Sie bis drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Altshausen.

Wahllokale in Altshausen

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet: 

  • Wahlbezirk 1 – Oberdorf, Postsaal/Empore, Hindenburgstraße 4
  • Wahlbezirk 2 – Unterdorf, Postsaal/Foyer, Hindenburgstraße 4
  • Briefwahlbezirk, Rathaus/Trauzimmer, Hindenburgstraße 2

Inwieweit der Zugang zu Ihrem Wahllokal rollstuhlgerecht ist, entnehmen Sie bitte dem Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung.
 

Briefwahlunterlagen

Jeder Wähler, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann selbst entscheiden, ob er seine Stimme im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben möchte. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Gemeinde Altshausen zurückgesendet werden. Ein Grund für die Beantragung von Briefwahlunterlagen muss nicht angegeben werden. Auch Personen, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen und ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. Fragen dazu beantwortet das Wahlamt.

Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfachonline oder postalisch angefordert werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Diese Angaben sind auf der Wahlbenachrichtigung enthalten. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen.

So funktioniert die Briefwahl:

  • Stimmzettel persönlich ankreuzen
  • Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert einpacken, Kuvert verschließen
  • Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen
  • Wahlschein zusammen mit dem zugehörigen Stimmzettelkuvert zukleben, unfrankiert (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden sich auf dem Merkblatt zur Briefwahl, das alle Briefwählerinnen und -wähler mit den Briefwahlunterlagen erhalten.

Die Wahlbriefunterlagen muss bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt eingegangen sein. Wer seine Unterlagen mit der Post verschickt, muss sie deshalb spätestens am Freitag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen haben oder ins Wahlamt ins Rathaus bringen. Der Briefkasten am Rathaus wird bis Sonntag, 18 Uhr regelmäßig geleert. Eine persönliche Abgabe im Wahlbüro ist nicht notwendig. Eine Abgabe der Briefwahlkuverts in den Wahllokalen ist nicht möglich.

Kurzfristig erkrankte Personen haben die Möglichkeit am Wahltag bis 15 Uhr beim Wahlbüro unter der Telefonnummer 07584 9205-17 Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenn sich eine Person die Briefwahlunterlagen von jemand anderem abholen lassen möchte, benötigt diese beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.

Wahlbüro

Falls Sie Fragen zur Wahl haben, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter 07584 9205-17.

Informationen zur Wahlwerbung

Nach den Richtlinien des Straßengesetzes und der Landesbauordnung können Parteien und Wählervereinigungen, die sich um den Einzug in das jeweilige Parlament bewerben, während der Dauer des Wahlkampfes innerhalb des bebauten Ortsgebietes, Wahlplakate aufstellen. Es ist eine Genehmigung bei der Gemeindeverwaltung Altshausen, Ordnungsamt und Rentenstelle, zu beantragen.
Zur Anbringung

  • Die Plakate können 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden und müssen spätestens 1 Woche nach der Wahl abgebaut werden – sofern keine anderslautende Genehmigung erteilt wurde. Es wird hierzu ausdrücklich angemerkt, dass die Aufstellung der Wahlwerbung erst nach Erhalt der hierfür erforderlichen Genehmigung zulässig ist. 
  • Die Verkehrssicherheit darf durch die Wahlplakate nicht gefährdet sein.
  • Wahlplakate dürfen nicht im Umkreis von 20 Metern des Wahllokales (Hindenburgstraße 2) angebracht werden.

Überörtlich agierende Parteien 
Im Rahmen von Europa-, Bundestag-, Landtag- und Kreistagswahlen steht überörtlich agierenden Parteien folgende Wahlwerbung zur Verfügung:

  • Werbung über Großplakate
  • Plakatwerbung an Straßenleuchten
  • Informationsstände auf öffentlichen Flächen: Hierfür ist eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Gemeindeverwaltung Altshausen, Ordnungsamt und Rentenstelle, zu beantragen.

Lokale Parteien und Wählervereinigungen
Im Rahmen von Kommunalwahlen steht lokalen Parteien und Wählervereinigungen
folgende Wahlwerbung zur Verfügung:

  • Werbung über Großplakate
  • Plakatwerbung an Straßenleuchten
  • Informationsstände auf öffentlichen Flächen: Hierfür ist eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Gemeindeverwaltung Altshausen, Ordnungsamt und Rentenstelle, zu beantragen.
  • Unentgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in der Alten Post bzw. im Foyer (Bsp. Kandidatenvorstellung/ Informationsveranstaltungen/ etc.)

Großplakatwände
Großplakatwände, sogenannte Wesselmänner, können im Rahmen der Wahlwerbung an folgenden Standorten angebracht werden:

  • Beim Sportplatz an der Blönrieder Straße
  • In der Haggenmooser Straße (Anschluss B-32 West) in der Kurve
  • Ostracher Straße auf Höhe des Naturfreibads „Alter Weiher“
  • Ebersbacher Straße auf Höhe der Tennisanlage

Plakatwände

  • Auf- und Abfahrt der B32, bei der Abzweigung nach Haggenmoos
  • Parkflächen gegenüber des Naturfreibads „Alter Weiher“ in der Ostracher Straße 6
  • Hauptstraße, in Höhe der Bushaltestelle „Am Weiher“
  • Tennisplatz an der Ebersbacher Straße
  • Bahnhofsgelände
  • Ravensburger Straße auf Höhe des Wirtshauses Hopfen
  • Ecke Ravensburger Straße/ Blönrieder Straße, Abzweig nach Blönried