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,,, , , ,, Gebühren
Baugenehmigungsgebühren
Die Bearbeitung der Baugesuche erfolgt vom Bauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen, Ebersbacher Straße 4.
Baugenehmigung und Gebühr wird vom Gemeindeverwaltungsverband Altshausen erteilt (Fon: 07584/9205-40).
Einwohnermeldeamt
- Aufenthaltsbescheinigung: 5,-- Euro
- Gebühr bei Anträgen auf Umstellung einer alten Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein (wird vom Landratsamt Ravensburg erhoben): 24,-- Euro
- Polizeiliches Führungszeugnis: 13,-- Euro
- Bestätigung für Führerscheinanträge: 5,10 Euro
- Kinderreisepass (Gültigkeit: 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr): 13,-- Euro
- Bundespersonalausweis (bis zum 24. Lebensjahr, Gültigkeit: 6 Jahre): 22,80 Euro
- Bundespersonalausweis (ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit: 10 Jahre): 37,-- Euro
- vorläufiger Bundespersonalausweis (Gültigkeit: 3 Monate): 10,-- Euro
- Reisepass 32 Seiten (bis zum 24. Lebensjahr; Gültigkeit: 6 Jahre): 37,50 Euro
- Reisepass 32 Seiten (ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit: 10 Jahre): 60,-- Euro
- vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr): 26,-- Euro
- Expresspass 32 Seiten (bis zum 24. Lebensjahr, Gültigkeit: 6 Jahre): 69,50 Euro
- Expresspass 32 Seiten (ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit: 10 Jahre): 92,-- Euro
- Einfache Meldeauskunft (nur auf schriftliche Anfrage): 10,-- Euro
- Erweiterte Meldeauskunft (nur auf schriftliche Anfrage): 10,-- Euro
Fischereischeine
Wer die Fischerprüfung bestanden hat, ist berechtigt, einen Fischereischein zu beantragen.
Gebühren des Gemeindeverwaltungsverbandes
- Jugendfischereischein: 12,50 Euro
(bis zu 16. Lebensjahr) - Jahresfischereischein: 33,50 Euro
(vom 01.01.-31.12.) - 5-Jahres-Fischereischein: 65,50 Euro
- 10-Jahres-Fischereischein: 105,50 Euro
Gewerbeamt
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,-- Euro
- Gewerbeanmeldung: 36,50-- Euro
- Ab- und Ummeldung: 36,50 Euro
- Gewerbe Auskünfte: 13,50-- Euro
Notarielle Gebühren
- Grundbuchauszug unbeglaubigt: 10,-- Euro
- Grundbuchauszug beglaubigt: 20,-- Euro
- Negativzeugnis gem. § 29 WG-BW: 25,-- Euro
- Negativzeugnis nach § 24 BauGB : 25,-- Euro
Standesamtsgebühren
- Anmeldung zur Eheschließung deutsches Recht : 40,-- Euro
- Anmeldung zur Eheschließung unter Beachtung ausländisches Recht: 80,-- Euro
- Zusätzliche Gebühr, wenn Eheschließung außerhalb der Öffnungszeit stattfindet: 60,-- Euro
- Erklärung zur Namensführung: 25,-- Euro
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde): 12,-- Euro
- Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung: 10,-- Euro
- Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuches als öffentliche Urkunde: 8,-- Euro
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, deutsches Recht: 40,-- Euro
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, ausländisches Recht: 80,-- Euro
- Kirchenaustrittserklärung: 32,-- Euro
- Ahnenforschung: 17,-- Euro bis 55,-- Euro, je nach Zeitaufwand
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