Der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Ingenhart Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2022, beschlossen. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Ingenhart Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im südlichen Bereich des Ortsteils Ingenhart und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgen-de Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 3130 (Teilfläche), 3131, 3132, 3133 (Teilfläche), 3138, 3139/3, 3167/1 (Teilfläche), 3168 (Teilfläche), 3189 (Teilfläche), 3191 (Teilfläche), 3192 (Teilfläche).