Gemeinde Altshausen

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Betreuung am SBBZ-L und an der Grundschule der HPV

Liebe Eltern,

die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine verlässliche Betreuung Ihrer Kinder sind uns ein wichtiges Anliegen. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Dieser gilt zunächst für die Erstklässler und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Kinder der Klassen 1 bis 4 ausgeweitet.

Die Gemeinde Altshausen bietet an der Grundschule der Herzog-Philipp-Verbandsschule (HPV) sowie am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L) ein verlässliches und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot einschließlich eines warmen Mittagessens an. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten einheitliche Betreuungszeiten von Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:30 Uhr sowie freitags von 7:00 bis 12:30 Uhr.

Derzeit findet die Betreuung noch in den jeweiligen Räumen der einzelnen Schulen statt. Gleichzeitig entstehen auf dem Gelände der HPV neue, moderne Betreuungsräume, in denen künftig alle Betreuungsangebote an einem Standort gebündelt werden. Die neuen Räumlichkeiten mit Ruhe-, Aktiv- und Kreativbereichen den Kindern vielfältige Möglichkeiten zum Spielen, Lernen und Entspannen bieten. Der Einzug ist für Ende 2027 vorgesehen – darauf freuen wir uns schon heute.

Ergänzend zur Betreuung während der Schulzeit bieten wir eine Ferienbetreuung an, für die eine separate Anmeldung möglich ist. Auch dieses Angebot wird künftig in den neuen Räumlichkeiten auf dem Gelände der HPV stattfinden. Bis zum Einzug findet sie weiterhin in den Räumen der Schulsozialarbeit im Mensa-Gebäude statt.

Die genauen Betreuungszeiten/-wochen, die Anmeldezeitpunkte und Kosten entnehmen Sie bitte den Anmeldeformularen. Bitte nehmen Sie sich auch Zeit, unsere Satzung zu lesen, die weitere Details enthält und Bestandteil des Betreuungsvertrages ist.

Für alle Fragen rund um die Schulkindbetreuung stehen Ihnen Frau Maurer, Gesamtleitung der Kommunalen Schulkindbetreuung Altshausen, sowie Frau Locher, Kita- und Schulbeauftragte der Gemeinde, gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf, Ihre Kinder auf ihrem Schulweg begleiten zu dürfen.

Schuljahr 2026/27:

Ihre Ansprechpartner:

Gemeinde Altshausen
Hauptamtsleiter: David Kiem
Amt für Kinder, Jugend und Familie: Jante Locher
Email: kinderbetreuung@altshausen.de
Tel.: 07584-9206-0

Betreuung am SBBZ-L:
Frau Maass, Schulsekretariat
Email: betreuung(@)sbbz-l.de
Tel.:  07584-2059 - erreichbar montags, mittwochs und freitags von 9:30 bis 11:30 Uhr während der Schulwochen.

Betreuung an der Grundschule der HPV und Ferienbetreuung:
Silva Maurer, Leitung Ganztagsbetreuung HPV
Email: betreuung(@)hpv-altshausen.de
Tel.: 0151 14135234 - erreichbar montags bis freitags von 7:30 bis 15:30 Uhr während der Schulwochen

Kostenübernahme durch das Landratsamt

Das Landratsamt unterstützt einkommensschwache Familien finanziell im Rahmen von Leistungen der Jugendhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT):

1. Kostenübernahme der Betreuungsgebühren

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Landratsamt Ravensburg kann die Gebühren ganz oder teilweise unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Die Gebühren-Ermäßigung und die Gebühren-Befreiung hängen von der Höhe des Einkom­mens ab.

Das Antragsformular und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Landratsamts: https://www.rv.de/ihr+anliegen/arbeit+und+soziales/kinder_+jugendliche+und+familien/kindertagesbetreuung

Für eine persönliche Kontaktaufnahme steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Esmar Sarar, gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie per E-Mail unter e.sarar@rv.de oder telefonisch unter der Rufnummer 07524 9748-3430.

2. Kostenübernahme der Mittagessensgebühren

Die Kostenübernahme des Mittagessens gehört zu den „Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)“ vom Landkreis. Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Zu den Leistungen gehören auch Zuschüsse zu Lernmaterial, zur Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten (Vereine, Musik­schulen), Tagesausflügen, Klassenfahrten und Fahrtkosten.

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Eltern, wenn sie selbst eine der folgenden Leistungen bekommen:

  1. Bürgergeld
  2. Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II
  3. Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  4. Wohngeld
  5. Kinderzuschlag
  6. oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz.

Weitere Informationen dazu und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Landratsamts: https://www.rv.de/ihr+anliegen/arbeit+und+soziales/arbeitsuchende/bildung+und+teilhabe

Nutzen Sie bei Bedarf ganz unkompliziert das mehrsprachige Angebot der BuT-Beratungsstelle unter info@but-beratung.de oder telefonisch unter 030-57713004.