Gemeinde Altshausen

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Betreuung am SBBZ-L und an der Grundschule der HPV

Sehr geehrte Eltern,

ab dem 01.10.25 erhebt die Gemeinde Altshausen Gebühren für die kommunale Schulkindbetreuung an der Grundschule der Herzog-Philipp-Verbandschule sowie am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Schwerpunkt Lernen (SBBZ-L). Hintergrund dieser Maßnahme sind deutlich steigende Betriebskosten, die vor allem durch den schrittweisen Ausbau des kommunalen Betreuungsangebots im Hinblick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder entstehen.

Ihre Ansprechpartner:

Gemeinde Altshausen
Hauptamtsleiter: Dieter Heske
Amt für Kinder, Jugend und Familie: Jante Locher
Email: kinderbetreuung@altshausen.de
Tel.: 07584-9206-0

Betreuung am SBBZ-L:
Frau Maas, Schulsekretariat
Email: betreuung(@)sbbz-l.de
Tel.:  07584-2059 - erreichbar montags, mittwochs und freitags von 9:30 bis 12:30 Uhr während der Schulwochen.

 

Betreuung an der Grundschule der HPV und Ferienbetreuung:
Silva Maurer, Leitung Ganztagsbetreuung HPV
Email: betreuung(@)hpv-altshausen.de
Tel.: 0151 14135234 - erreichbar montags bis freitags von 7:30 bis 15:30 Uhr während der Schulwochen

Kostenübernahme durch das Landratsamt

Das Landratsamt unterstützt einkommensschwache Familien finanziell im Rahmen von Leistungen der Jugendhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT):

1. Kostenübernahme der Betreuungsgebühren

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Landratsamt Ravensburg kann die Gebühren ganz oder teilweise unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Die Gebühren-Ermäßigung und die Gebühren-Befreiung hängen von der Höhe des Einkom­mens ab.

Das Antragsformular und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Landratsamts: https://www.rv.de/ihr+anliegen/arbeit+und+soziales/kinder_+jugendliche+und+familien/kindertagesbetreuung

Für eine persönliche Kontaktaufnahme steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Esmar Sarar, gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie per E-Mail unter e.sarar@rv.de oder telefonisch unter der Rufnummer 07524 9748-3430.

2. Kostenübernahme der Mittagessensgebühren

Die Kostenübernahme des Mittagessens gehört zu den „Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)“ vom Landkreis. Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Zu den Leistungen gehören auch Zuschüsse zu Lernmaterial, zur Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten (Vereine, Musik­schulen), Tagesausflügen, Klassenfahrten und Fahrtkosten.

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Eltern, wenn sie selbst eine der folgenden Leistungen bekommen:

  1. Bürgergeld
  2. Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II
  3. Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  4. Wohngeld
  5. Kinderzuschlag
  6. oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz.

Weitere Informationen dazu und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Landratsamts: https://www.rv.de/ihr+anliegen/arbeit+und+soziales/arbeitsuchende/bildung+und+teilhabe

Nutzen Sie bei Bedarf ganz unkompliziert das mehrsprachige Angebot der BuT-Beratungsstelle unter info@but-beratung.de oder telefonisch unter 030-57713004.