Der schönste Tag im Leben – in Altshausen!
Der schönste Tag im Leben verdient einen besonderen Rahmen – und Altshausen bietet hierfür die ideale Kulisse. Ob im schmucken Trauzimmer des Rathauses, in der modernen Räumlichkeiten des Postsaals oder in den bezaubernden Trauräumen des herzoglichen Schlosses Altshausen: Unsere Gemeinde hält vielfältige Möglichkeiten bereit, den Bund fürs Leben feierlich zu besiegeln.
Unser Standesamt begleitet Sie zuverlässig von der Anmeldung bis zum großen Moment „Ja, ich will“. Gemeinsam gestalten wir eine Atmosphäre, die sowohl festlich als auch persönlich ist – damit Ihre Trauung in Altshausen unvergesslich bleibt.
Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Trauorte, den Ablauf sowie die notwendigen Unterlagen. Für Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite.
Ihre Anmeldung zur Eheschließung – unser Standesamt unterstützt!
Die Vereinbarung eines Termins zur Eheschließung ist von der offiziellen Anmeldung unabhängig und früher als die Anmeldung selbst möglich. Telefonisch können Sie Terminanfragen und -vereinbarungen vornehmen. Die förmliche Anmeldung kann – muss aber nicht – frühestens 6 Monate vor dem geplanten Heiratstermin erfolgen. Die Feststellung, dass der Eheschließung rechtlich nichts im Wege steht, gilt befristet für die Dauer von 6 Monaten.
Um die Eheschließung anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, damit geprüft werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, hängt von Ihren individuellen personenstandsrechtlichen Verhältnissen ab.
Ledige Personen: Personen, die seit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, noch nie verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben und keine Kinder besitzen benötigen grundsätzlich:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Eine erweiterte Meldebescheinigung nur dann, wenn Sie nicht in einer Gemeinde des Bezirksstandesamtes Altshausen gemeldet sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie i.d.R. in Bürgerbüros bzw. von Meldebehörden.
- Auf die die Vorlage des Geburtsnachweises kann verzichtet werden, da das Standesamt den Nachweis aus Personenstandsregistern oder aus Registern anderer Behörden elektronisch abrufen kann. In Ausnahmefällen kann die Vorlage einer aktuellen beglaubigten Abschrift aus Ihrem Geburtenregister trotzdem notwendig werden.
- Bargeld oder EC-Karte für die Gebührenzahlung
Personen mit vorigen Ehen, die in Deutschland eingegangen wurden
- Unterlagen wie oben benannt
- zusätzlich der Nachweis der vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk. Dieser Nachweis wird das Standesamt ebenfalls digital abrufen.
In allen anderen Fällen: Wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind, Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind, bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, sollte zumindest einer der beiden Partner eine persönliche oder telefonisch Vorbesprechung mit uns vereinbaren.
Unsere Locations – für jeden etwas dabei
Ob schmuck, modern oder wie im Märchen, Altshausen wartet gleich mit mehreren Locations auf.
Das schmucke Trauzimmer des Rathauses
Bietet für bis 50 Personen Platz und wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Moderne Empore des Postsaals
Bietet für bis 80 Personen Platz und kostet 175,00 Euro.
Moderner Großer Saal des Postsaals
Bietet für bis 300 Personen Platz und kostet 250,00 Euro.
Trauräume des herzoglichen Schlosses Altshausen
Das Palmenhaus bietet für bis 25 Personen Platz und kostet 500,00 Euro.
Die Fruchtbühne bietet für bis 80 Personen Platz und kostet 1.200,00 Euro.
Die Alte Remise bietet für bis 200 Personen Platz und kostet 1.500,00 Euro.
Die Trauwiese im Schloss-Außenbereich kostet 1.200,00 Euro. Als Schlechtwetter-Varianten können das Palmenhaus, die Fruchtbühne oder die Alte Remise gebucht werden. Hierzu ein lukrativer Hinweis: Sofern die Alte Remise oder die Fruchtbühne als Eventlocation für eine Hochzeitsfeier in den Räumlichkeiten auf Schloss Altshausen dazu gebucht werden, erhalten die Brautpaare einen Rabatt von 50 % auf die Raumgebühren (d.h. die Trauwiese kostet dann bspw. nur noch 600,00 Euro).
Sektempfänge nach der Trauung
Sie möchten gerne einen Sektempfang nach der Trauung bei uns ausrichten? Eine wundervolle Idee!
Im Zusammenhang mit einer Trauung im Trauzimmer kostet ein Sektempfang 75,00 Euro – inkludiert sind 2 Stehtische, die dazugehörigen Hussen sowie Sektgläser für 20 Personen.
Im Zusammenhang mit einer Trauung im Foyer des Postsaals – Erdgeschoss oder Obergeschoss – kostet ein Sektempfang 125,00 Euro – inkludiert sind 4 Stehtische, die dazugehörigen Hussen sowie Sektgläser für 50 Personen.
Im Zusammenhang mit einer Trauung in der Empore des Postsaals kostet ein Sektempfang 175,00 Euro – inkludiert sind 6 Stehtische, die dazugehörigen Hussen sowie Sektgläser für 80 Personen.
Im Zusammenhang mit einer Trauung im Großen Saal des Postsaals kostet ein Sektempfang 250,00 Euro – inkludiert sind 7 Stehtische, die dazugehörigen Hussen sowie Sektgläser für 300 Personen.
Standesamtliche Trauungen außerhalb üblicher Dienstzeiten
Zusatzkosten kommen für standesamtliche Trauungen auf Sie zu, wenn diese an einem Freitagnachmittag oder an Samstagen liegen sollen.
- Freitagnachmittag ab 12:00 Uhr bzw. Samstagvormittag: 110, 00 Euro
- Samstagnachmittag ab 12:00 Uhr: 250,00 Euro – diese können ausschließlich in den Räumlichkeiten auf Schloss Altshausen vereinbart bzw. gebucht werden.
Sämtliche Preise verstehen sich inkl. jeweils gültiger Umsatzsteuer, Auf- und Abbau sowie Endreinigung.
Reform Namensrecht 2025
Das bis 2025 geltende Namensrecht war restriktiv und wurde an vielen Stellen der Vielfalt der Lebensentwürfe unserer Gesellschaft nicht mehr gerecht. Zudem hatten einzelne Änderungen in der Vergangenheit zu unübersichtlichen und teils widersprüchlichen Regelungen geführt. Gleichzeitig wies das bestehende Namensrecht Lücken auf. Mit dem Ziel, das Namensrecht zu modernisieren und damit mehr Flexibilität und neue Freiheiten zu schaffen, hat die Bundesregierung 2025 das Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Zugleich wurde damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Die Reform des Namensrecht enthält folgende Anpassungen:
- Eine Einführung echter Doppelnamen – Paare können künftig beide Familiennamen zu einem gemeinsamen Doppelnamen zusammensetzen.
- Eine Vereinfachung bei der Änderung des Familiennamens - Scheidungskinder können einfacher ihren Familiennamen ändern.
- Geschlechtsangepasste Familiennamen - Angehörige der Sorben können geschlechtsangepasste Familiennamen eintragen.
- Geburtsnamen nach friesischer und nach dänischer Tradition - auf friesische Namenstradition und die Namenstradition der dänischen Minderheit kann Rücksicht genommen werden.
- Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenadoption - die angenommene (adoptierte) Personen kann ihren Nachnamen wählen können.
Zum neuen Namensrecht gibt es auch Erklärvideos, die Sie über folgende Links abrufen können:
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU?si=HI3SB4RClvy0Ul5Z
Erklärvideo zum Kindesnamensrecht:
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss
Hier finden Sie die Broschüre mit allen Infos zum neuen Namensrecht.






