Gemeinde Altshausen

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Reform Namensrecht 2025

Das bis 2025 geltende Namensrecht war restriktiv und wurde an vielen Stellen der Vielfalt der Lebensentwürfe unserer Gesellschaft nicht mehr gerecht. Zudem hatten einzelne Änderungen in der Vergangenheit zu unübersichtlichen und teils widersprüchlichen Regelungen geführt. Gleichzeitig wies das bestehende Namensrecht Lücken auf. Mit dem Ziel, das Namensrecht zu modernisieren und damit mehr Flexibilität und neue Freiheiten zu schaffen, hat die Bundesregierung 2025 das Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Zugleich wurde damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Die Reform des Namensrecht enthält folgende Anpassungen:

  • Eine Einführung echter Doppelnamen – Paare können künftig beide Familiennamen zu einem gemeinsamen Doppelnamen zusammensetzen.
  • Eine Vereinfachung bei der Änderung des Familiennamens - Scheidungskinder können einfacher ihren Familiennamen ändern.
  • Geschlechtsangepasste Familiennamen - Angehörige der Sorben können geschlechtsangepasste Familiennamen eintragen.
  • Geburtsnamen nach friesischer und nach dänischer Tradition - auf friesische Namenstradition und die Namenstradition der dänischen Minderheit kann Rücksicht genommen werden.
  • Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenadoption - die angenommene (adoptierte) Personen kann ihren Nachnamen wählen können.

Zum neuen Namensrecht gibt es auch Erklärvideos, die Sie über folgende Links abrufen können:
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU?si=HI3SB4RClvy0Ul5Z

Erklärvideo zum Kindesnamensrecht:
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss