Gemeinde Altshausen

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Kurzinformation

Alle gefundenen Gegenstände, die einen Mindestwert von 10,00 € haben, sollten beim Fundbüro abgegeben werden.

Die Fundgegenstände werden ein halbes Jahr aufgewahrt. Hat sich der Eigentümer der Fundsache nicht gemeldet, wird die Fundsache dem Finder zurückgegeben, sofern der Finder einen Eigentumsanspruch geltend gemacht hat.

Aufbewahrungsgebühren:

  • Große, sperrige Gegenstände (z.B. Fahrrad) 29,50 €
  • Sonstíger Gegenstand 12,50 €
  • Tiere, mindestens jedoch mögliche Unterbringungskosten 51,00 €

Wenn sich der Eigentümer der Fundsache meldet, muss er bei einem Wert von bis zu 500,00 € 5 % Finderlohn bezahlen, jedoch mindestens 1,50 €. Bei Gegenständen über 500,00€ beträgt der Finderlohn 5 % von 500,00 € (25 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Die Gegenstände können auf dem Rathaus Zimmer 3 zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Aktuelle Fundsachen

07.03.2024 einen Schlüsselbund
18.04.2024 1 Schlüsselbund
18.04.2024 1 Apple Watch
24.04.2024 1 Kinderbuch
27.05.2024 1 Autoschließkarte
04.06.2024 einen Schlüssel
05.06.2024 einen Karabiner mit Band
09.06.2024 1 Schirm
17.06.2024 1 Handy
27.06.2024 1 Schlüssel
17.07.2024 einen Kinderwagen
25.07.2024 eine Brille
21.08.2024 ein Schlüssel
27.08.2024 1 Ratsche (Werkzeug)
27.08.2024 1 Sonnenbrille
05.09.2024 1 Fahrradschlüssel