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Reinigung der Gehwege von Laub
Mit dem Fortschreiten des Herbstes und dem nahenden Winter beginnt die Zeit des herabfallenden Laubes. So schön der herbstliche Anblick auch ist, kann herabgefallenes Laub auf Gehwegen und Straßenflächen zu erheblichen Rutsch- und Unfallgefahren führen.
Aus diesem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass Straßenanlieger –also Eigentümer sowie Besitzer von Grundstücken (einschließlich Mieter und Pächter) – gemäß der geltenden Satzung verpflichtet sind, bestimmte Bereiche zu reinigen beziehungsweise von Laub zu befreien:
- Gehwege,
- Flächen am Rande der Fahrbahn, sofern auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, in einer Breite von 1,50 Metern.
Die einschlägige Satzung kann auf der Homepage der Gemeinde unter dem Stichwort „Ortsrecht“ beziehungsweise „Streupflicht“ eingesehen werden.
Die Gemeindeverwaltung dankt allen Straßenanlieger, für das regelmäßige Nachkommen ihrer Reinigungspflicht, um zur Verkehrssicherheit und zum gepflegten Erscheinungsbild des Ortes beizutragen.