Neuigkeiten in der Übersicht
Information zur Schulkindbetreuung ab dem 01.10.2025
Sehr geehrte Eltern, die Gemeinde Altshausen erhebt ab dem 1. Oktober 2025 Gebühren für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Altshausen sowie am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L).
Diese Maßnahme erfolgt aufgrund steigender Betriebskosten und im Hinblick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen.
Weitere Informationen zu den Gebühren und zur Organisation der Betreuung finden Sie hier
Wir danken für Ihr Verständnis.