Öffentliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma Intratec" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen hat am 29.01.2025 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma Intratec" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Gemäß § 13 BauGB werden die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma Intratec" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. vereinfachten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Südosten des Hauptortes Altshausen zwischen der Straße "Schelmenwinkel" und der "Hardtwaldstraße" und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 765 und 777/1.
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Anpassung der Immissionsschutzfestsetzungen des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma Intratec" an veränderte Gegebenheiten und betriebliche Anforderungen des ansässigen Unternehmens
- Berücksichtigung bestehender und geplanter betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen, insbesondere hinsichtlich immissionsschutzrechtlicher Belange
- Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und -fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit der Umgebung bzw. von Nutzungskonflikten
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Altshausen, den 14.04.2025
Bauser Bürgermeister