Gemeinde Altshausen

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Öffentliche Bekanntmachungen

  • Der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen hat am 29.01.2025 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma Intratec" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Gemäß § 13 BauGB werden die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Firma Intratec" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. vereinfachten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Südosten des Hauptortes Altshausen zwischen der Straße "Schelmenwinkel" und der "Hardtwaldstraße" und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

  • Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“


    In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.

  • Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen

  • Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für baden-Württemberg i.d.F. vom 24 Juli 2000 (GBl S. 581, bereinigt S.698), zulezt geändert durch Art. 2 G zur Änd. des Kommunalangaben und der Gemeindeordnung vom 2.12.2000 (GBl. S. 1095)) und des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches i.d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBL S. 3634), zulezt geändert durch Artikel 1 Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 04.01.2023 (BGBl. l Nr. 6) hat die Gemeinderat der Gemeinde Altshausen in seiner Sitzung am 15.02.2023 folgende Satzung beschlossen:

  • Der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Ingenhart Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2022, beschlossen. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Ingenhart Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im südlichen Bereich des Ortsteils Ingenhart und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgen-de Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 3130 (Teilfläche), 3131, 3132, 3133 (Teilfläche), 3138, 3139/3, 3167/1 (Teilfläche), 3168 (Teilfläche), 3189 (Teilfläche), 3191 (Teilfläche), 3192 (Teilfläche).

  • Der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Mendelbeuren West" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2022, beschlossen. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Mendelbeuren West" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils Mendelbeuren und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 3013 (Teilfläche), 3086 (Teilfläche), 3101 (Teilfläche), 3102 (Teilfläche), 3102/2, 3104 (Teilfläche).

  • Der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Stuben Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2022, beschlossen. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Stuben Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im südlichen Bereich des Ortsteils Stuben und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 3764 (Teilfläche), 3766 (Teilfläche), 3792 (Teilfläche), 3795 (Teilfläche).

  • Der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Lichtstock" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2022, beschlossen. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Lichtstock" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im westlichen Bereich des Hauptortes Altshausen, südlich der Landesstraße 286 (Ostracher Straße) sowie nordwestlich der Haggenmooser Straße und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 3942, 3961, 3962, 3963, 3964, 3965, 3966, 3967, 3968, 3969, 3970, 3971, 3972, 3973, 3974, 3976, 3979 (Teilfläche).