Gemeinde Altshausen

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Kurzinformation

Alle gefundenen Gegenstände, die einen Mindestwert von 10,00 € haben, sollten beim Fundbüro abgegeben werden.

Die Fundgegenstände werden ein halbes Jahr aufgewahrt. Hat sich der Eigentümer der Fundsache nicht gemeldet, wird die Fundsache dem Finder zurückgegeben, sofern der Finder einen Eigentumsanspruch geltend gemacht hat.

Aufbewahrungsgebühren:

  • Große, sperrige Gegenstände (z.B. Fahrrad) 29,50 €
  • Sonstíger Gegenstand 12,50 €
  • Tiere, mindestens jedoch mögliche Unterbringungskosten 51,00 €

Wenn sich der Eigentümer der Fundsache meldet, muss er bei einem Wert von bis zu 500,00 € 5 % Finderlohn bezahlen, jedoch mindestens 1,50 €. Bei Gegenständen über 500,00€ beträgt der Finderlohn 5 % von 500,00 € (25 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Die Gegenstände können auf dem Rathaus Zimmer 3 zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Aktuelle Fundsachen

13.04.2026 1 Bodo eCard
27.04.2026 1 Schlüssel
05.05.2026 kleiner Geldbetrag
28.05.2026 1 Autoschlüssel
29.05.2026 ein Mofa-/Mopedkennzeichen
10.06.2026 1 Schlüsselbund
08.07.2026

1 Umhängetasche

05.08.2026

1 Schlüssel an einem Band

30.09.2026

1 Schlüssel

30.09.2026

2 Kleinkarton Metallsplinten

30.09.2026

4 Packungen Elektrostecker