Gemeinde Altshausen

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Kurzinformation

Alle gefundenen Gegenstände, die einen Mindestwert von 10,00 € haben, sollten beim Fundbüro abgegeben werden.

Die Fundgegenstände werden ein halbes Jahr aufgewahrt. Hat sich der Eigentümer der Fundsache nicht gemeldet, wird die Fundsache dem Finder zurückgegeben, sofern der Finder einen Eigentumsanspruch geltend gemacht hat.

Aufbewahrungsgebühren:

  • Große, sperrige Gegenstände (z.B. Fahrrad) 29,50 €
  • Sonstíger Gegenstand 12,50 €
  • Tiere, mindestens jedoch mögliche Unterbringungskosten 51,00 €

Wenn sich der Eigentümer der Fundsache meldet, muss er bei einem Wert von bis zu 500,00 € 5 % Finderlohn bezahlen, jedoch mindestens 1,50 €. Bei Gegenständen über 500,00€ beträgt der Finderlohn 5 % von 500,00 € (25 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Die Gegenstände können auf dem Rathaus Zimmer 3 zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Aktuelle Fundsachen

09.09.2025

Kinderfahrradhelm

09.09.2025 kleine Tasche (beim Blustspendetermin liegengeblieben)
23.09.2025 ein Handy
30.09.2025 eine Brille
07.10.2025 eine Bluse (liegengeblieben beim ehrungsabend)
13.10.2025 ein Schlüssel
02.12.2025 eine Drohne
11.12.2025 1 Smartwatch
19.12.2025 2 Handys
19.12.2025 kleiner Geldbetrag
07.01.2026 ein Handy
31.01.2026 Ersatzschlüssel (Autoschlüssel)
08.02.2026 3 einzelenen Schlüssel
08.02.2026 1 Brille und 1 Strohut
17.02.2026 1 Handy