Gemeinde Altshausen

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Kurzinformation

Alle gefundenen Gegenstände, die einen Mindestwert von 10,00 € haben, sollten beim Fundbüro abgegeben werden.

Die Fundgegenstände werden ein halbes Jahr aufgewahrt. Hat sich der Eigentümer der Fundsache nicht gemeldet, wird die Fundsache dem Finder zurückgegeben, sofern der Finder einen Eigentumsanspruch geltend gemacht hat.

Aufbewahrungsgebühren:

  • Große, sperrige Gegenstände (z.B. Fahrrad) 29,50 €
  • Sonstíger Gegenstand 12,50 €
  • Tiere, mindestens jedoch mögliche Unterbringungskosten 51,00 €

Wenn sich der Eigentümer der Fundsache meldet, muss er bei einem Wert von bis zu 500,00 € 5 % Finderlohn bezahlen, jedoch mindestens 1,50 €. Bei Gegenständen über 500,00€ beträgt der Finderlohn 5 % von 500,00 € (25 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Die Gegenstände können auf dem Rathaus Zimmer 3 zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Aktuelle Fundsachen

05.09.2024 1 Fahrradschlüssel
17.09.2024 1 Handy
30.09.2024 1 Handy
01.10.2024 1 Ehering
17.10.2024 1 Kinderfahrradhelm
29.10.2024 1 Herrrenschal (bei der Eröffnungsfeier des Postsaals am 24.10. liegen geblieben)
31.10.2024 1 Perlenkette
05.11.2024 eine braune Lederjacke
05.11.2024 einen Schal
26.11.2024 einen Damenfingerring
02.12.2024 eine Brille
05.12.2024 ein Schlüssel
05.12.2024 eine Brille
11.12.2024 ein Schal
11.12.2024 ein Schlüssel
17.01.2025 ein paar Handschuhe
12.02.2025 1 Fahrrad
17.02.2025 1 Paar Handschuhe
17.02.2025 1 Speicherkarte
17.02.2025 1 Schlüssel
18.02.2025 1 Schutzbrille mit kleiner Tasche
25.02.2025 1 JBL Pulse 4, tragbarer Lautsprecher
10.03.2025 ein Geldbeutel
13.03.2025 ein schlüssel
18.03.2025 1 Schlüssel
18.03.2025 1 Lederjacke
27.03.2025 1 Handy
31.03.2025 ein Schal
22.04.2025 ein Schlüsselbund
22.04.2025 1 Handy
24.04.2025 ein Schlüssel mit einem Band
28.04.2025 eine Kamera