Gemeinde Altshausen

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Laub auf Gehwegen: Bitte um regelmäßige Reinigung

Mit dem Herbst fällt wieder vermehrt Laub auf Gehwege und Straßenflächen. So schön die bunten Blätter auch sind, können sie bei Nässe schnell zur Rutschgefahr werden. Damit alle sicher unterwegs sein können, bitten wir Sie, die Gehwege vor Ihrem Grundstück regelmäßig von Laub zu befreien. Wo keine Gehwege vorhanden sind, sind stattdessen die Flächen am Fahrbahnrand auf einer Breite von 1,50 Metern zu reinigen.

Diese Reinigungspflicht gilt gemäß der örtlichen Satzung für Straßenanlieger, also für Grundstückseigentümer und -besitzer sowie für Mieter und Pächter, soweit sie zur Reinigung verpflichtet sind.

Die entsprechende Satzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter „Ortsrecht“ bzw. „Streupflicht“.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Mit der regelmäßigen Laubbeseitigung tragen Sie dazu bei, Unfälle zu vermeiden und unsere Gemeinde sauber und sicher zu halten.