Gemeinde Altshausen

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Neuigkeiten in der Übersicht

Planfeststellungsverfahren für die Bahnübergangsbeseitigung sowie den Neubau einer Bahnüberführung im Bereich der Bismarckstraße in der Gemeinde Altshausen

Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans (Az.: RPT0240-0513.2-115/2)

Mit Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen vom 28.07.2026, Az.: RPT0240-0513.2-115/2/80, ist der Plan für die Bahnübergangsbeseitigung sowie den Neubau einer Bahnüberführung im Bereich der Bismarckstraße in der Gemeinde Altshausen (betroffener Landkreis: Landkreis Ravensburg) gemäß Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Landesverwaltungs verfahrensgesetzes (LVwVfG) festgestellt worden. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von Donnerstag, 13.08.2026 bis einschließlich Mittwoch, 26.08.2026 sowie direkt auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen aus. Für einen alternativen Zugang liegen die Unterlagen bei der Gemeinde Altshausen (Hindenburgstraße 2, 88361 Altshausen im EG, Zi. 3) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.