Gemeinde Altshausen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Neuigkeiten in der Übersicht

Kommunale Schulkindbetreuung

Liebe Eltern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine verlässliche Kinderbetreuung sind uns wichtig. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung speziell für Grundschulkinder eingeführt.
 
Die Gemeinde Altshausen bietet an der Grundschule der Herzog-Philipp-Verbandsschule (HPV) und am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L) ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot mit warmem Mittagessen an. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten einheitliche Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:30 Uhr sowie freitags von 7:00 bis 12:30 Uhr. Ergänzend steht Ihnen ein erweitertes Angebot an Ferienbetreuung zur Verfügung.
 
Derzeit findet die Betreuung noch in den jeweiligen Räumen der einzelnen Schulen statt. Gleichzeitig entstehen auf dem Gelände der HPV neue, moderne Betreuungsräume, in denen künftig alle Betreuungsangebote an einem Standort gebündelt werden. Die neuen Räumlichkeiten mit Ruhe-, Aktiv- und Kreativbereichen den Kindern vielfältige Möglichkeiten zum Spielen, Lernen und Entspannen bieten. Der Einzug ist für Ende 2027 vorgesehen – darauf freuen wir uns schon heute.
 
Ergänzend zur Betreuung während der Schulzeit bieten wir eine Ferienbetreuung an, für die eine separate Anmeldung möglich ist. Auch dieses Angebot wird künftig in den neuen Räumlichkeiten auf dem Gelände der HPV stattfinden. Bis zum Einzug findet sie weiterhin in den Räumen der Schulsozialarbeit im Mensa-Gebäude statt.
 
Weitere Informationen zu Betreuungszeiten, Anmeldung und Kosten entnehmen Sie bitte der überarbeiteten Satzung der Kommunalen Schulkindbetreuung und den Anmeldeformularen der Gemeinde.