Gemeinde Altshausen

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Neuigkeiten in der Übersicht

Hinweis zum verpflichtenden Führerschein-Umtausch

Alle in der EU vor dem Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine müssen spätestens bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch stufenweise und richtet sich nach Geburtsjahr, Ausstellungsjahr sowie Führerscheintyp.
Aktuelle Umtauschfristen:

  • Ausstellungsjahr 2002–2004: bis 19.01.2027
  • Ausstellungsjahr 2005–2007: bis 19.01.2028

Bitte beachten Sie die für Sie geltende Frist und veranlassen Sie den Umtausch Ihres Führerscheins rechtzeitig.