Gemeinde Altshausen

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Zeit für den Heckenrückschnitt: Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher

In den letzten Wochen sind Bäume, Hecken und Sträucher beträchtlich gewachsen. Dadurch verdecken einerseits vermehrt Äste die Verkehrszeichen sowie Kreuzungen und machen in Folge Straßeneinmündungen und Grundstücksausfahrten für die VerkehrsteilnehmerInnen unübersichtlich. Zum anderen entstehen verengte Geh- bzw. Radweg, wodurch Fußgänger- und Radverkehr behindert bzw. beeinträchtigt werden. Um dies zu vermeiden, hilft die Orientierung an folgenden Punkten:

  • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben.
  • An Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 m keine Äste hineinragen.
  • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
  • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung so weit zurückzuschneiden, dass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen.
  • An Straßeneinmündungen und Kreuzungen muss die Bepflanzung stets so niedergehalten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist.
  • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden.
  • Straßenlaternen sind so freizuhalten, dass der Lichtstrahl ungehindert auf die öffentlichen Flächen strahlen kann.

Die GrundstücksbesitzerInnen werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und falls notwendig zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als GrundstückseigentümerIn bzw. -besitzerIn verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.