Gemeinde Altshausen

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Sommerzeit ist Reisezeit - Rechtzeitig auf Gültigkeit der Reisedokumente achten!

Besonders vor der Urlaubszeit kann ein ungültiges Dokument Probleme bereiten. Für die Neubeantragung eines Personalausweises muss mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen und für einen Reisepass mit einer Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen gerechnet werden – die Dokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt, erhebliche Verlängerung in Stoß- und Ferienzeiten sind möglich.


Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da die Identität der Antrag stellenden Person durch das Bürgerbüro des GVV zu prüfen ist. Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Kinder aufgrund der notwendigen Identitätsfeststellung ab dem 6. Lebensjahr bei der Antragstellung zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten persönlich erscheinen müssen.

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises bzw.  Reisepasses müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • 1 aktuelles, biometrisches digitales Lichtbild (bis vorerst 31.07. kann das Lichtbild auch in gedruckter Form verwendet werden)
  • Ihr aktuelles Ausweisdokument (auch wenn ggf. bereits abgelaufen)
  • Für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige werden zudem die Zustimmungserklärung und Ausweiskopie des jeweils anderen Erziehungsberechtigten (der bei der Beantragung nicht anwesend ist) benötigt.

Können nicht alle Dokumente von Ihnen bei der Antragstellung vorgelegt werden, ist eine Beantragung zum gegebenen Zeitpunkt nicht möglich. Die Gebühren für die Dokumente sind bei Antragstellung zu bezahlen.
Das Bürgerbüro im Gemeindeverwaltungsverband Altshausen arbeitet mit einem Terminbuchungssystem. Termine können sie ganz bequem unter www.gvv-altshausen.de buchen.