In der Kalenderwoche 13 wird die diesjährige Frühjahrsreinigung durch eine Kehrmaschine durchgeführt. Damit der Straßenbereich und die Entwässerungsschächte für das vor der Tür stehende Frühjahr gesäubert werden können, wird gebeten, im Rahmen der üblichen Räum- und Kehrpflicht rechtzeitig die Gehwege abzukehren, damit die Kehrmaschine den Schmutz aus der Straßenrinne aufnehmen kann. Ebenso bitten wir Sie, Sorge dafür zu tragen, dass keine Hindernisse – bspw. Autos, Mülltonnen – den Verkehrsraum versperren