Der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Lichtstock" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2022, beschlossen. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Lichtstock" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im westlichen Bereich des Hauptortes Altshausen, südlich der Landesstraße 286 (Ostracher Straße) sowie nordwestlich der Haggenmooser Straße und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 3942, 3961, 3962, 3963, 3964, 3965, 3966, 3967, 3968, 3969, 3970, 3971, 3972, 3973, 3974, 3976, 3979 (Teilfläche).