Gemeinde Altshausen

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Die Grundsteuerreform - Informationen zur Umsetzung

Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt.
Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirt­schaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.

Infoflyer Grundsteuerreform

Weiterführender Link zur Grundsteurreform: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.