Jeder Wähler, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann selbst entscheiden, ob er seine Stimme im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben möchte. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Gemeinde Altshausen zurückgesendet werden. Ein Grund für die Beantragung von Briefwahlunterlagen muss nicht angegeben werden. Auch Personen, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen und ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. Fragen dazu beantwortet das Wahlamt.
Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfachonline oder postalisch angefordert werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Diese Angaben sind auf der Wahlbenachrichtigung enthalten. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen.
So funktioniert die Briefwahl:
- Stimmzettel persönlich ankreuzen
- Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert einpacken, Kuvert verschließen
- Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen
- Wahlschein zusammen mit dem zugehörigen Stimmzettelkuvert zukleben, unfrankiert (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden sich auf dem Merkblatt zur Briefwahl, das alle Briefwählerinnen und -wähler mit den Briefwahlunterlagen erhalten.
Die Wahlbriefunterlagen muss bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt eingegangen sein. Wer seine Unterlagen mit der Post verschickt, muss sie deshalb spätestens am Freitag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen haben oder ins Wahlamt ins Rathaus bringen. Der Briefkasten am Rathaus wird bis Sonntag, 18 Uhr regelmäßig geleert. Eine persönliche Abgabe im Wahlbüro ist nicht notwendig. Eine Abgabe der Briefwahlkuverts in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Kurzfristig erkrankte Personen haben die Möglichkeit am Wahltag bis 15 Uhr beim Wahlbüro unter der Telefonnummer 07584 9205-17 Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenn sich eine Person die Briefwahlunterlagen von jemand anderem abholen lassen möchte, benötigt diese beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.