Gemeinde Altshausen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Kurzinformation

Alle gefundenen Gegenstände, die einen Mindestwert von 10,00 € haben, sollten beim Fundbüro abgegeben werden.

Die Fundgegenstände werden ein halbes Jahr aufgewahrt. Hat sich der Eigentümer der Fundsache nicht gemeldet, wird die Fundsache dem Finder zurückgegeben, sofern der Finder einen Eigentumsanspruch geltend gemacht hat.

Aufbewahrungsgebühren:

  • Große, sperrige Gegenstände (z.B. Fahrrad) 29,50 €
  • Sonstíger Gegenstand 12,50 €
  • Tiere, mindestens jedoch mögliche Unterbringungskosten 51,00 €

Wenn sich der Eigentümer der Fundsache meldet, muss er bei einem Wert von bis zu 500,00 € 5 % Finderlohn bezahlen, jedoch mindestens 1,50 €. Bei Gegenständen über 500,00€ beträgt der Finderlohn 5 % von 500,00 € (25 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Die Gegenstände können auf dem Rathaus Zimmer 3 zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Aktuelle Fundsachen

17.10.2023 1 Damenschal
24.10.2023 1 Aktentasche
24.10.2023 1 einzelner Ohrring
21.11.2023 1 Schlüssel
05.12.2023 1 JBL-Box
05.12.2023 Geldbetrag
18.12.2023 1 Stick
08.01.2024 1 kleine Tasche
08.01.2024 1 Handy
01.02.2024 1 Schlüsselbund
01.02.2024 1 Schaltschrank
06.02.2024 1 Ehering
14.02.2024 eine Puppe
15.02.2024 1 Schlüssel
07.03.2024 einen Schlüsselbund