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Gemeinde Altshausen (Druckversion)

Steuern & Gebühren

Gebühren

Baugenehmigungsgebühren

Die Bearbeitung der Baugesuche erfolgt vom Bauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen, Ebersbacher Straße 4.

Baugenehmigung und Gebühr wird vom Gemeindeverwaltungsverband Altshausen erteilt (Fon: 07584/9205-40).

Einwohnermeldeamt

  • Aufenthaltsbescheinigung: 5,-- Euro
  • Gebühr bei Anträgen auf Umstellung einer alten Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein (wird vom Landratsamt Ravensburg erhoben): 24,-- Euro
  • Polizeiliches Führungszeugnis: 13,-- Euro
  • Bestätigung für Führerscheinanträge: 5,10 Euro
  • Kinderreisepass (Gültigkeit: 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr): 13,-- Euro
  • Bundespersonalausweis (bis zum 24. Lebensjahr, Gültigkeit: 6 Jahre): 22,80 Euro
  • Bundespersonalausweis (ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit: 10 Jahre): 37,-- Euro
  • vorläufiger Bundespersonalausweis (Gültigkeit: 3 Monate): 10,-- Euro
     
  • Reisepass 32 Seiten (bis zum 24. Lebensjahr; Gültigkeit: 6 Jahre): 37,50 Euro
  • Reisepass 32 Seiten (ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit: 10 Jahre): 60,-- Euro
  • vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr): 26,-- Euro
  • Expresspass 32 Seiten (bis zum 24. Lebensjahr, Gültigkeit: 6 Jahre): 69,50 Euro
  • Expresspass 32 Seiten (ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit: 10 Jahre): 92,-- Euro
  • Einfache Meldeauskunft (nur auf schriftliche Anfrage): 10,-- Euro
  • Erweiterte Meldeauskunft (nur auf schriftliche Anfrage): 10,-- Euro

Fischereischeine

Wer die Fischerprüfung bestanden hat, ist berechtigt, einen Fischereischein zu beantragen.

Gebühren des Gemeindeverwaltungsverbandes

  • Jugendfischereischein: 12,50 Euro
    (bis zu 16. Lebensjahr)
  • Jahresfischereischein: 33,50 Euro
    (vom 01.01.-31.12.)
  • 5-Jahres-Fischereischein: 65,50 Euro
  • 10-Jahres-Fischereischein: 105,50 Euro

Gewerbeamt

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,-- Euro
  • Gewerbeanmeldung: 36,50-- Euro
  • Ab- und Ummeldung: 36,50 Euro
  • Gewerbe Auskünfte: 13,50-- Euro
     

Notarielle Gebühren

  • Grundbuchauszug unbeglaubigt: 10,-- Euro
  • Grundbuchauszug beglaubigt: 20,-- Euro
  • Negativzeugnis gem. § 29 WG-BW: 25,-- Euro
  • Negativzeugnis nach § 24 BauGB : 25,-- Euro

Standesamtsgebühren

  • Anmeldung zur Eheschließung deutsches Recht : 40,-- Euro
  • Anmeldung zur Eheschließung unter Beachtung ausländisches Recht: 80,-- Euro
  • Zusätzliche Gebühr, wenn Eheschließung außerhalb der Öffnungszeit stattfindet: 60,-- Euro
  • Erklärung zur Namensführung: 25,-- Euro
  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde): 12,-- Euro
  • Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung: 10,-- Euro
  • Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuches als öffentliche Urkunde: 8,-- Euro
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, deutsches Recht: 40,-- Euro
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, ausländisches Recht: 80,-- Euro
  • Kirchenaustrittserklärung: 32,-- Euro
  • Ahnenforschung: 17,-- Euro bis 55,-- Euro, je nach Zeitaufwand
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