Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Sie wünschen Unterstützung für sich und Ihr Kind durch Unterbringung in einer Tagesgruppe.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Als sorgeberechtigte Eltern müssen Sie die Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen. Das genaue Antragsverfahren kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Haben Sie Ihren Antrag abgegeben, prüft diese, ob die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.
Alle Beteiligten erstellen gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festlegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Die Hilfe in einer Tagesgruppe wird durch einen Bescheid bewilligt. Der HIlfeplan ist in der Regel nicht Teil des Bescheides. Er kann auch nach Bewilligung der konkreten Hilfemaßnahme erstellt werden.
Sie müssen sich entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.
§ 32 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Erziehung in einer Tagesgruppe)
Jugendamt, Außenstelle Bad Waldsee
Robert-Koch-Str.
52
88339
Bad Waldsee
Telefon: 07524/9748-3410
Hilfen zur Erziehung, Jugend- und Familienberatung, Sozialer Dienst, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Fax: 07524/9748-3405
jubw(@)rv.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit ( ) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 15:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Jugendamt, Außenstelle Wangen
Liebigstr.
1
88239
Wangen
Telefon: 07522/996-3760
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Sorgerecht, Vaterschaftsfeststellung
Tel.: 07522/996-3720 und 3740
Hilfen zur Erziehung, Jugend- und Familienberatung, Sozialer Dienst, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Fax: 07522/996-3705
juwg(@)rv.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Jugendamt
Gartenstraße
107
88212
Ravensburg
Kreishaus II
Telefon: 0751/85-3210
Amtsleitung, Allgemein, Projekte
Tel.: 0751/85-3220 und 3240
Hilfen zur Erziehung, Jugend- und Familienberatung, Sozialer Dienst, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Tel.: 0751/85-3260 und 3270
Beistandschaften,Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsvorschuss
Fax: 0751/85-3205
ju(@)rv.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Landratsamt Ravensburg
Friedenstraße
6
88212
Ravensburg
Kreishaus I, Gebäude A
Telefon: 0751/85-0
Fax: 0751/85-1905
lra(@)rv.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit (Gelten auch für die Außenstellen in Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee.) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.11.2019 freigegeben.