Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung oder sind Sie bereits obdachlos geworden, können Sie Sozialhilfe beantragen. Ihren Wohnraum können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren (z.B. Räumungsklage, fristlose Kündigung durch die Vermieterin oder den Vermieter, Wonungsbrand oder Wasserschaden).
das Sozialamt
Sozialamt ist,
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.
Hinweis: Im Einzelfall kann die zuständige Stelle von Ihnen weitere Informationen und Nachweise verlangen.
Wenden Sie sich schnellst möglich persönlich an die zuständige Stelle.
Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder die Mitarbeitenden des Sozialamts verhandeln mit der Vermieterin oder dem Vermieter, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.
Bei akuter Obdachlosigkeit können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach versuchen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozialamts, Ihnen in Ihrer Notlage zu helfen.
Im Einzelfall undunterbestimmtenVoraussetzungenkönnen Sie Geld erhalten, um dieseKosten zu finanzieren.Diese finanziellen Hilfen sind üblicherweise ein Darlehen.
keine
Wenden Sie sich schnellst möglich an die zuständige Stelle, damit Sie so rasch wie möglich Hilfe erhalten.
Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Jobcenter, Außenstelle Weingarten
Sauterleutestraße
34
88250
Weingarten
Telefon: 0751/85-8000
Fax: 0751/85-778000
jo(@)rv.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Landratsamt Ravensburg
Friedenstraße
6
88212
Ravensburg
Kreishaus I, Gebäude A
Telefon: 0751/85-0
Fax: 0751/85-1905
lra(@)rv.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit (Gelten auch für die Außenstellen in Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee.) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Sozial- und Inklusionsamt, Außenstelle Wangen
Liebigstr.
1
88239
Wangen im Allgäu
Telefon: 07522 / 996-3615
Fax: 07522 / 996-3606
si(@)rv.de
Sprechzeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
In dringenden Fällen Notsprechstunde:
Montag bis Freitag: 10.00 - 11.00 Uhr
Sozial- und Inklusionsamt
Gartenstraße
107
88212
Ravensburg
Kreishaus II
Telefon: 0751/85-3110
Fax: 0751/85-3105
si(@)rv.de
Sprechzeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
In dringenden Fällen Notsprechstunde:
Montag bis Freitag: 10.00 - 11.00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.01.2018 freigegeben.