Am 9. Juni finden die Europa- und Kommunalwahlen 2024 statt.
Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werden der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen und der Kreistag des Landkreises Ravensburg gewählt. Am gleichen Tag findet auch die Europawahl statt, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt werden.
Hier geht es zur öffentlichen Bekanntmachung der Wahl der Gemeinderäte am 9. Juni 2024.
Für die Gemeinderatswahl werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Wer sich in Altshausen kommunalpolitisch engagieren möchte, kann für den Gemeinderat kandidieren. Wer für den Gemeinderat kandidieren möchte, kann sich bei den örtlichen Parteien oder Wählervereinigungen melden. Alternativ dazu können auch neue Listen aufgestellt werden. Weitere Informationen zur Wählbarkeit und zur Kandidatur finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung unter https://www.kommunalwahl-bw.de/kommunalwahlen-2024. Darüber hinaus können Sie sich gerne per E-Mail an Michael Epp unter epp(@)gvv-altshausen.de oder Dieter Heske unter heske(@)altshausen.de wenden.
Weitere Informationen zur Wahlberechtigung der jeweiligen Wahlen entnehmen Sie bitte der PDF, mehr zur Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen finden Sie hier.
Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Altshausen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten voraussichtlich bis spätestens 10. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie sicher sind, wahlberechtigt zu sein, erkundigen Sie sich bitte beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Bürgerbüro, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Inwieweit der Zugang zu Ihrem Wahllokal rollstuhlgerecht ist, entnehmen Sie bitte dem Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Gemeinde Altshausen zurückgesendet werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen finden Sie zeitnah hier.
Falls Sie Fragen zur Wahl haben, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts unter 07584 9025-17.
Nach den Richtlinien des Straßengesetzes und der Landesbauordnung können Parteien und Wählervereinigungen, die sich um den Einzug in das jeweilige Parlament bewerben, während der Dauer des Wahlkampfes innerhalb des bebauten Ortsgebietes, Wahlplakate aufstellen.
Es ist eine Genehmigung bei der Gemeindeverwaltung Altshausen, Ordnungsamt und Rentenstelle, zu beantragen.
Zur Anbringung
Überörtlich agierende Parteien
Im Rahmen von Europa-, Bundestag-, Landtag- und Kreistagswahlen steht überörtlich agierenden Parteien folgende Wahlwerbung zur Verfügung:
Lokale Parteien und Wählervereinigungen
Im Rahmen von Kommunalwahlen steht lokalen Parteien und Wählervereinigungen
folgende Wahlwerbung zur Verfügung:
Großplakatwände
Großplakatwände, sogenannte Wesselmänner, können im Rahmen der Wahlwerbung an folgenden Standorten angebracht werden:
Plakatwände