Der Gemeinderat hat durch Hebesatzsatzung vom 27.11.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt auf
- 600 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- 405 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.