Europa- und Kommunalwahl 2024
Am 9. Juni finden die Europa- und Kommunalwahlen 2024 statt.
Kommunalwahlen 2024
Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werden der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen und der Kreistag des Landkreises Ravensburg gewählt. Am gleichen Tag findet auch die Europawahl statt, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt werden.
Hier geht es zur öffentlichen Bekanntmachung der Wahl der Gemeinderäte am 9. Juni 2024.
Wahlberechtigung
Für die Gemeinderatswahl werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Wer sich in Altshausen kommunalpolitisch engagieren möchte, kann für den Gemeinderat kandidieren. Wer für den Gemeinderat kandidieren möchte, kann sich bei den örtlichen Parteien oder Wählervereinigungen melden. Alternativ dazu können auch neue Listen aufgestellt werden. Weitere Informationen zur Wählbarkeit und zur Kandidatur finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung unter https://www.kommunalwahl-bw.de/kommunalwahlen-2024. Darüber hinaus können Sie sich gerne per E-Mail an Michael Epp unter epp(@)gvv-altshausen.de oder Dieter Heske unter heske(@)altshausen.de wenden.
Weitere Informationen zur Wahlberechtigung der jeweiligen Wahlen entnehmen Sie bitte der PDF, mehr zur Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen finden Sie hier.
Wahlbenachrichtigung
Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Altshausen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten voraussichtlich bis spätestens 10. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie sicher sind, wahlberechtigt zu sein, erkundigen Sie sich bitte beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Bürgerbüro, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahllokale in Altshausen
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Inwieweit der Zugang zu Ihrem Wahllokal rollstuhlgerecht ist, entnehmen Sie bitte dem Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung.
Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Gemeinde Altshausen zurückgesendet werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen finden Sie zeitnah hier.
Wahlamt
Falls Sie Fragen zur Wahl haben, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts unter 07584 9025-17.
Informationen zur Wahlwerbung
Nach den Richtlinien des Straßengesetzes und der Landesbauordnung können Parteien und Wählervereinigungen, die sich um den Einzug in das jeweilige Parlament bewerben, während der Dauer des Wahlkampfes innerhalb des bebauten Ortsgebietes, Wahlplakate aufstellen.
Es ist eine Genehmigung bei der Gemeindeverwaltung Altshausen, Ordnungsamt und Rentenstelle, zu beantragen.
Zur Anbringung
- Die Plakate können 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden und müssen spätestens 1 Woche nach der Wahl abgebaut werden – sofern keine anderslautende Genehmigung erteilt wurde. Es wird hierzu ausdrücklich angemerkt, dass die Aufstellung der Wahlwerbung erst nach Erhalt der hierfür erforderlichen Genehmigung zulässig ist.
- Die Verkehrssicherheit darf durch die Wahlplakate nicht gefährdet sein.
- Wahlplakate dürfen nicht im Umkreis von 20 Metern des Wahllokales (Hindenburgstraße 2) angebracht werden.
Überörtlich agierende Parteien
Im Rahmen von Europa-, Bundestag-, Landtag- und Kreistagswahlen steht überörtlich agierenden Parteien folgende Wahlwerbung zur Verfügung:
- Werbung über Großplakate
- Plakatwerbung an Straßenleuchten
- Informationsstände auf öffentlichen Flächen: Hierfür ist eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Gemeindeverwaltung Altshausen, Ordnungsamt und Rentenstelle, zu beantragen.
Lokale Parteien und Wählervereinigungen
Im Rahmen von Kommunalwahlen steht lokalen Parteien und Wählervereinigungen
folgende Wahlwerbung zur Verfügung:
- Werbung über Großplakate
- Plakatwerbung an Straßenleuchten
- Informationsstände auf öffentlichen Flächen: Hierfür ist eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Gemeindeverwaltung Altshausen, Ordnungsamt und Rentenstelle, zu beantragen.
- Unentgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in der Alten Post bzw. im Foyer (Bsp. Kandidatenvorstellung/ Informationsveranstaltungen/ etc.)
Großplakatwände
Großplakatwände, sogenannte Wesselmänner, können im Rahmen der Wahlwerbung an folgenden Standorten angebracht werden:
- Beim Sportplatz an der Blönrieder Straße
- In der Haggenmooser Straße (Anschluss B-32 West) in der Kurve
- Ostracher Straße auf Höhe des Naturfreibads „Alter Weiher“
- Ebersbacher Straße auf Höhe der Tennisanlage
Plakatwände
- Auf- und Abfahrt der B32, bei der Abzweigung nach Haggenmoos
- Parkflächen gegenüber des Naturfreibads „Alter Weiher“ in der Ostracher Straße 6
- Hauptstraße, in Höhe der Bushaltestelle „Am Weiher“
- Tennisplatz an der Ebersbacher Straße
- Bahnhofsgelände
- Ravensburger Straße auf Höhe des Wirtshauses Hopfen
- Ecke Ravensburger Straße/ Blönrieder Straße, Abzweig nach Blönried