Gemeinde Altshausen

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Europa- und Kommunalwahl 2024

Am 9. Juni finden die Europa- und Kommunalwahlen 2024 statt.

Kommunalwahlen 2024

Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werden der Gemeinderat der Gemeinde Altshausen und der Kreistag des Landkreises Ravensburg gewählt. Am gleichen Tag findet auch die Europawahl statt, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt werden.

Hier geht es zur öffentlichen Bekanntmachung der Wahl der Gemeinderäte am 9. Juni 2024.

Wahlberechtigung

Für die Gemeinderatswahl werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Wer sich in Altshausen kommunalpolitisch engagieren möchte, kann für den Gemeinderat kandidieren. Wer für den Gemeinderat kandidieren möchte, kann sich bei den örtlichen Parteien oder Wählervereinigungen melden. Alternativ dazu können auch neue Listen aufgestellt werden. Weitere Informationen zur Wählbarkeit und zur Kandidatur finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung unter https://www.kommunalwahl-bw.de/kommunalwahlen-2024. Darüber hinaus können Sie sich gerne per E-Mail an Michael Epp unter epp(@)gvv-altshausen.de oder Dieter Heske unter heske(@)altshausen.de wenden.

Weitere Informationen zur Wahlberechtigung der jeweiligen Wahlen entnehmen Sie bitte der PDF, mehr zur Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen finden Sie hier.

Wahlbenachrichtigung

Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Altshausen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten voraussichtlich bis spätestens 10. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie sicher sind, wahlberechtigt zu sein, erkundigen Sie sich bitte beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Bürgerbüro, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahllokale in Altshausen

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. 

Inwieweit der Zugang zu Ihrem Wahllokal rollstuhlgerecht ist, entnehmen Sie bitte dem Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung.
 

Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Gemeinde Altshausen zurückgesendet werden. Weitere Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen finden Sie zeitnah hier. 

Wahlamt

Falls Sie Fragen zur Wahl haben, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts unter 07584 9025-17.

Informationen zur Wahlwerbung

Nach den Richtlinien des Straßengesetzes und der Landesbauordnung können Parteien und Wählervereinigungen, die sich um den Einzug in das jeweilige Parlament bewerben, während der Dauer des Wahlkampfes innerhalb des bebauten Ortsgebietes, Wahlplakate aufstellen. 
Es ist eine Genehmigung bei der Gemeindeverwaltung Altshausen, Ordnungsamt und Rentenstelle, zu beantragen.
Zur Anbringung

  • Die Plakate können 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden und müssen spätestens 1 Woche nach der Wahl abgebaut werden – sofern keine anderslautende Genehmigung erteilt wurde. Es wird hierzu ausdrücklich angemerkt, dass die Aufstellung der Wahlwerbung erst nach Erhalt der hierfür erforderlichen Genehmigung zulässig ist. 
  • Die Verkehrssicherheit darf durch die Wahlplakate nicht gefährdet sein.
  • Wahlplakate dürfen nicht im Umkreis von 20 Metern des Wahllokales (Hindenburgstraße 2) angebracht werden.

Überörtlich agierende Parteien 
Im Rahmen von Europa-, Bundestag-, Landtag- und Kreistagswahlen steht überörtlich agierenden Parteien folgende Wahlwerbung zur Verfügung:

  • Werbung über Großplakate
  • Plakatwerbung an Straßenleuchten
  • Informationsstände auf öffentlichen Flächen: Hierfür ist eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Gemeindeverwaltung Altshausen, Ordnungsamt und Rentenstelle, zu beantragen.

Lokale Parteien und Wählervereinigungen
Im Rahmen von Kommunalwahlen steht lokalen Parteien und Wählervereinigungen
folgende Wahlwerbung zur Verfügung:

  • Werbung über Großplakate
  • Plakatwerbung an Straßenleuchten
  • Informationsstände auf öffentlichen Flächen: Hierfür ist eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Gemeindeverwaltung Altshausen, Ordnungsamt und Rentenstelle, zu beantragen.
  • Unentgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in der Alten Post bzw. im Foyer (Bsp. Kandidatenvorstellung/ Informationsveranstaltungen/ etc.)

Großplakatwände
Großplakatwände, sogenannte Wesselmänner, können im Rahmen der Wahlwerbung an folgenden Standorten angebracht werden:

  • Beim Sportplatz an der Blönrieder Straße
  • In der Haggenmooser Straße (Anschluss B-32 West) in der Kurve
  • Ostracher Straße auf Höhe des Naturfreibads „Alter Weiher“
  • Ebersbacher Straße auf Höhe der Tennisanlage

Plakatwände

  • Auf- und Abfahrt der B32, bei der Abzweigung nach Haggenmoos
  • Parkflächen gegenüber des Naturfreibads „Alter Weiher“ in der Ostracher Straße 6
  • Hauptstraße, in Höhe der Bushaltestelle „Am Weiher“
  • Tennisplatz an der Ebersbacher Straße
  • Bahnhofsgelände
  • Ravensburger Straße auf Höhe des Wirtshauses Hopfen
  • Ecke Ravensburger Straße/ Blönrieder Straße, Abzweig nach Blönried

Europawahl 2024

Die Europawahl in Deutschland findet am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, ihre Stimme abzugeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind und in ihrem Wohnort im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

Für die Europawahl 2024 werden in Deutschland insgesamt 96 Europaabgeordnete gewählt, dieselbe Anzahl wie bei der vorherigen Europawahl im Jahr 2019.

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet, dass je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Europaabgeordnete sie ins Europäische Parlament entsenden kann. In Deutschland werden die Europaabgeordneten gemäß den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Grundlage von Listenwahlvorschlägen gewählt. Diese Listenwahlvorschläge können entweder für einzelne Länder aufgestellt werden oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder geben. In Deutschland werden geschlossene Listen verwendet, was bedeutet, dass Wählerinnen und Wähler die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern können.

Weitere Infos zur Europawahl finden Sie hier.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als besprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen.html sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Weitere Informetionen finden Sie hier

Mitteilung der Landeswahlleitung Baden-Württemberg