Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Wahl zum/zur Bürgermeister/in am 23.10.2022 in Altshausen
So hat Altshausen am 23. Oktober 2022 gewählt:

1. Bekanntmachung Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Neu-/Wahl des Bürgermeisters bekanntgemacht.
1.1 Wahlergebnis
Anzahl | |
Wahlberechtigte | 3233 |
Wähler | 1074 |
Ungultüge Stimmzettel | 34 |
Gültige Stimmzettel | 1040 |
Gültige Stimme | 1040 |
1.2 Verteilung der gültigen Stimmen
Familienname | Vorname | Beruf/Stand | Anschrift | Anzahl der Stimmen |
Bauser | Patrick | Bürgermeister | Unterm Kirchberg 36 88348 Bad Saulgau | 993 |
Speitelsbach | Samuel | Maschinenbauingenieur | Schubertstraße 11 74747 Ravenstein | 9 |
Butz | Joachim | 88361 Altshausen | 8 | |
Hepp | Markus | 88361 Altshausen | 6 | |
Sonstige | 24 |
1.3.1 Angaben bei Wahlen nach § 45 I Gemeindeordnung (GemO)
Familienname | Vorname | |
Der Bewerber | Bauser | Patrick |
hat mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhalten. Er ist zum Bürgermeister gewählt.
2. Einspruch
Gegen die Wahl kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden. Einspruchsberechtigt ist jede/r Wahlberechtigte/r und jede/r Bewerber/in. Der Einspruch ist einzulegen bei nachstehender Rechtsaufsichtsbehörde:
Landratsamt Ravensburg
Kommunalamt
Schützenstraße 69
88212 Ravensburg
Tel.: 0751/85-9410
Fax: 0751/85-779410
E-Mail: kp@rv.de
Einspruch durch eine/n Wahlberechtigte/n bzw. eine/n Bewerber/in, der/die nicht die Verletzung seiner/ihrer Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens folgende Anzahl Wahlberechtigte beitreten: 32 Wahlberechtigte
Altshausen, den 23. Oktober 2022
Brigitte Bettenmann
Erste Stv. Bürgermeisterin
Bürgermeisterwahl im Altshausen am 23. Oktober 2022
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, 23.10.2022 findet in Altshausen die Wahl des Bürgermeisters für die kommenden acht Jahre statt.
Der Bürgermeister ist der erste Repräsentant der Gemeinde und hat durch seine vom Gesetzgeber vorgegebene rechtliche Stellung, als Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Verwaltung einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entwicklung unserer Gemeinde.
Machen Sie deshalb von ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Flyer in leichter Sprache - Wahlhilfe zu (Ober-)Bürgermeisterwahlen
Informationen zur Bürgermeisterwahl am 23. Oktober 2022
Briefwahl
Wahlscheine können für die Wahl am 23. Oktober 2022 bis Freitag 21. Oktober 2022, 18.00 Uhr beim Bürgeramt, Ebersbacher Str. 4, 88361 Altshausen schriftlich, mündlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Briefwahl
Wahllokale
Die Gemeinde ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt:
- Wahlbezirk I: Altshausen-Oberdorf und Ortsteil Dornahof.
Wahlraum hierfür ist das Gebäude "Alte Post", Foyer/Obergeschoss, Hindenburgstraße 2.
(Hinweis: Der Wahlraum ist rollstuhlgerecht erreichbar) - Wahlbezirk II: Altshausen-Unterdorf und die Ortsteile Mendelbeuren, Hühlen, Ingenhart und Stuben.
Wahlraum hierfür ist das Gebäude "Alte Post", Sitzungsraum/Obergeschoss, Hindenburgstraße 2.
(Hinweis: Der Wahlraum ist rollstuhlgerecht erreichbar)
Wahlzeit
Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bitte zur Wahl das Wahlbenachrichtigungsschreiben mitbringen.
Ermittlung des Wahlergebnisses
Die Wahlvorstände des Wahlbezirks I u. II ermitteln ab 18.00 Uhr im Gebäude „Alte Post“ das Wahlergebnis in den Wahlbezirken. Das Gesamtergebnis wird anschließend per EDV im Gemeinde Verwaltungsverband Altshausen, Ebersbacher Str. 4, 88361 Altshausen (Zimmer 5) festgestellt.
Die Sitzungen der Wahlvorstände sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt.
Unser Anprechpartner bei der Gemeinde für Sie:
Michael Epp
Tel. 07584 9205 - 17
epp(@)gvv-altshausen.de