Gemeinde Altshausen

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Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Wahl zum/zur Bürgermeister/in am 23.10.2022 in Altshausen

So hat Altshausen am 23. Oktober 2022 gewählt:

1. Bekanntmachung Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Neu-/Wahl des Bürgermeisters bekanntgemacht.

1.1 Wahlergebnis

 Anzahl
Wahlberechtigte3233
Wähler1074
Ungultüge Stimmzettel34
Gültige Stimmzettel1040
Gültige Stimme1040

1.2 Verteilung der gültigen Stimmen

FamiliennameVornameBeruf/StandAnschriftAnzahl der Stimmen
BauserPatrickBürgermeisterUnterm Kirchberg 36
88348 Bad Saulgau
993
SpeitelsbachSamuelMaschinenbauingenieurSchubertstraße 11
74747 Ravenstein
9
ButzJoachim 88361 Altshausen8
HeppMarkus 88361 Altshausen6
Sonstige   24

1.3.1 Angaben bei Wahlen nach § 45 I Gemeindeordnung (GemO)

 FamiliennameVorname
Der BewerberBauserPatrick

hat mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhalten. Er ist zum Bürgermeister gewählt.

2. Einspruch

Gegen die Wahl kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden. Einspruchsberechtigt ist jede/r Wahlberechtigte/r und jede/r Bewerber/in. Der Einspruch ist einzulegen bei nachstehender Rechtsaufsichtsbehörde:

Landratsamt Ravensburg
Kommunalamt
Schützenstraße 69
88212 Ravensburg

Tel.:                    0751/85-9410
Fax:                    0751/85-779410
E-Mail:                kp@rv.de

Einspruch durch eine/n Wahlberechtigte/n bzw. eine/n Bewerber/in, der/die nicht die Verletzung seiner/ihrer Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens folgende Anzahl Wahlberechtigte beitreten: 32 Wahlberechtigte

Altshausen, den 23. Oktober 2022

Brigitte Bettenmann
Erste Stv. Bürgermeisterin

 

Bürgermeisterwahl im Altshausen am 23. Oktober 2022

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, 23.10.2022 findet in Altshausen die Wahl des Bürgermeisters für die kommenden acht Jahre statt.

Der Bürgermeister ist der erste Repräsentant der Gemeinde und hat durch seine vom Gesetzgeber vorgegebene rechtliche Stellung, als Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Verwaltung einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entwicklung unserer Gemeinde.

Machen Sie deshalb von ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Flyer in leichter Sprache - Wahlhilfe zu (Ober-)Bürgermeisterwahlen

Informationen zur Bürgermeisterwahl am 23. Oktober 2022

Briefwahl

Wahlscheine können für die Wahl am 23. Oktober 2022 bis Freitag 21. Oktober 2022, 18.00 Uhr beim Bürgeramt, Ebersbacher Str. 4, 88361 Altshausen schriftlich, mündlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Briefwahl
 
Wahllokale

Die Gemeinde ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt:

  • Wahlbezirk I: Altshausen-Oberdorf und Ortsteil Dornahof.
    Wahlraum hierfür ist das Gebäude "Alte Post", Foyer/Obergeschoss, Hindenburgstraße 2.
    (Hinweis: Der Wahlraum ist rollstuhlgerecht erreichbar)
  • Wahlbezirk II: Altshausen-Unterdorf und die Ortsteile Mendelbeuren, Hühlen, Ingenhart und Stuben.
    Wahlraum hierfür ist das Gebäude "Alte Post", Sitzungsraum/Obergeschoss, Hindenburgstraße 2.
    (Hinweis: Der Wahlraum ist rollstuhlgerecht erreichbar)

Wahlzeit
 
Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bitte zur Wahl das Wahlbenachrichtigungsschreiben mitbringen.
 
Ermittlung des Wahlergebnisses
 
Die Wahlvorstände des Wahlbezirks I u. II ermitteln ab 18.00 Uhr im Gebäude „Alte Post“ das Wahlergebnis in den Wahlbezirken. Das Gesamtergebnis wird anschließend per EDV im Gemeinde Verwaltungsverband  Altshausen, Ebersbacher Str. 4, 88361 Altshausen (Zimmer 5) festgestellt.
Die Sitzungen der Wahlvorstände sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt.

Unser Anprechpartner bei der Gemeinde für Sie:

Michael Epp
Tel. 07584 9205 - 17
epp(@)gvv-altshausen.de